Beurlaubungen können nur aus wichtigem Grund (z.B. Arztbesuch, der aus darzulegendem Grund nicht außerhalb der Schulzeit stattfinden kann, familiäre Gründe wie Eheschließungen oder Todesfälle im engsten Familienkreis) genehmigt werden. Beurlaubungen sind rechtzeitig bei der Klassenleitung zu beantragen. Über Beurlaubungen bis zu drei Tagen (außer vor bzw. nach Schulferien) entscheidet die Lehrkraft nach eigenem Ermessen, darüber hinaus die Schulleitung.
Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nicht genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen wichtigen und unaufschiebbaren Ausnahmefall. Als ein solcher Ausnahmefall ist dervorzeitige Antritt oder die verspätete Rückkehr von einer Urlaubsreise nicht nicht anzusehen. Anträge werden bitte über die Klassenleitung an die Schulleitung gerichtet.