Krankmeldungen

Kranke Kinder sind von ihren Erziehungsberechtigten telefonisch von 07.00 Uhr bis spätestens 08.00 Uhr krank zu melden. Spätestens ab dem dritten Fehltag muss dies auch schriftlich erfolgen. Bei Rückkehr in die Schule ist eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten vorzulegen, aus der Dauer und Grund des Fernbleibens hervorgehen. Das Fehlen eines Schülers oder einer Schülerin gilt nur als entschuldigt, wenn die Eltern rechtzeitig (bis 08.00 Uhr) angerufen haben und eine schriftliche Entschuldigung vorgelegt wird.